Gutachterausschuss
Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 192 Baugesetzbuch verpflichtet, selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden zu Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen.
Der Gutachterausschusses wird vom Gemeinderat auf vier Jahre berufen, ist jedoch ein von ihm unabhängiger Ausschuss. Der Gutachterausschuss besteht seit 1. Februar 2008 aus folgenden Mitgliedern:
| Vorsitzender: | Gerhard Waldbauer, Aldingen | |
| Stellvertreter: | Jürgen Eichinger, Hochdorf Heinz Stiller, Aldingen |
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| Weitere Gutacher: | Walter Schmack, Hochdorf Udo Behrendt, Hochberg Thomas Leutenecker, Aldingen Werner Escher, Aldingen Rainer Schneider, Hochberg Helge Wurst, Neckarrems |
Leiter der Geschäftsstelle, angesiedelt bei der Stadtverwaltung, ist Horst Mühl.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:
- Führung einer Kaufpreissammlung
- Erstellung von Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
- Festlegung der Bodenrichtwerte für das gesamte Stadtgebiet.
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus Bodenrichtwerte festzustellen. Grundlage für die Bodenrichtwerte ist eine Kaufpreissammlung, in welcher alle Verkaufsfälle von bebauten und unbebauten Grundstücken erfasst werden. Anhand dieses Datenmaterials werden, basierend auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen, die Bodenrichtwerte festgestellt. Richtwerte sind eine Orientierungshilfe für Privatpersonen, Banken, Makler und Behörden bei der Ermittlung des Werts von Immobilien. Auch das Finanzamt ist auf die amtlichen Bodenrichtwerte angewiesen, insbesondere bei der Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
In den Ortsteilen Aldingen, Hochberg, Hochdorf und Neckarrems werden aufgrund unterschiedlicher Preisentwicklung in einzelnen Bereichen Richtwertzonen gebildet.
Die Bodenrichtwerte sind in tabellarischer Form und die Richtwert-Zonen in einer Karte dargestellt, die als PDF-Datei verfügbar ist.
Die Richtwerte beziehen sich auf ein erschließungsbeitragsfreies und unbebautes Grundstück in ortsüblicher Größe. Der Bodenrichtwert gibt den aktuellen Bodenpreis wieder, der für ein Grundstück in durchschnittlicher Lage erzielt werden könnte.