Lärmminderungsplanung
Gemeinderat stimmt Lärmminderungsmaßnahmen zu
Die Europäische Union hat eine Richtlinie verabschiedet, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und diese zu mindern. Der § 47 des BImSchG zur Lärmminderungsplanung wurde dadurch novelliert.
Im Jahr 2018 wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg veröffentlicht. Dabei wurden u. a. die Belastungen durch Lärm an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/24 h erfasst. Für die Stadt Remseck am Neckar ergab sich dadurch die Möglichkeit, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Gemäß der EU- Richtlinie hat die Stadt Untersuchungen durchgeführt.
In der Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2021 hat dieser nun Maßnahmen beschlossen, die zur Lärmminderung im Stadtgebiet beitragen sollen. Die Maßnahmen können allerdings nur bei Zustimmung der zuständigen Behörden umgesetzt werden.
- Zu den kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen (<2 Jahre) zählt eine Temporeduzierung für die Ludwigsburger Straße (L1140) im Abschnitt zwischen Kreuzungsbereich der L 1100 und der Ludwigsburger Straße 101. Aus Sicht der Stadt sollte eine Reduzierung auf 50km/h angeordnet werden.
- In der Ortsdurchfahrt Hochberg wird der Austausch des Fahrbahnbelag in einen lärmoptimierten Asphalt erfolgen. Parallel hierzu laufen derzeit Planungsüberlegungen zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt, die im 1. Halbjahr 2022 vorgestellt werden sollen. Nach einer Abstimmung mit den zuständigen Behörden und der Einbeziehung der Bürgerschaft kann über den weiteren zeitlichen Ablauf gesprochen werden.
- Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung für eine vollständige Temporeduzierung auf 30 km/h der Ortsdurchfahrt Hochdorf von der Hochberger Straße über die Bittenfelder Straße bis einschließlich Affalterbacher Straße zu.
- Mittelfristig bis langfristig (>2 Jahre) könne der Fahrbahnbelag der Remstalstraße (L1142) durch einen lärmoptimierten Asphalt ausgetauscht werden. Durch den Bau der Westrandbrücke / Westrandstraße soll eine Entlastung des Verkehrsnetzes innerhalb des Stadtgebietes erreicht werden. Im Zuge der Neuen Mitte wird die Hauptachse des Durchgangsverkehrs aus dem Stadtzentrum heraus verlagert. Dies führt zu einer höheren Aufenthaltsqualität rund um den neuen Stadtkern, mit einer weiteren autofreien Neckarquerung, die dem Fuß- und Radverkehr sowie dem ÖPNV vorbehalten ist. Durch die größere Entfernung der Landesstraße und die Einbindung in die Topographie (natürliche Lärmschutzwand) werden die Schallimmissionen im neuen Stadtzentrum und Neckargröningen reduziert. Zusätzlich wird die im Bestand nicht vorhandene Leistungsfähigkeit hergestellt. Dies verringert Staubildung sowie häufiges Anfahren, sodass weniger Abgas- und Schallimmissionen entstehen.
- Langfristiges möchte die Stadtverwaltung den motorisierten Individualverkehr im gesamten Stadtverkehr reduzieren, Abgas- und Schallimmissionen verringern und damit die Lebensqualität der Remsecker Bürgerinnen und Bürger steigern.
Den Lärmaktionsplan können Sie sich hier herunterladen. Die Beschlussvorlage des Gemeinderats finden Sie in unserem Bürgerinfoportal.
Wie konnten sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
In der Gemeinderatssitzung vom 12. März 2021 wurde dem Entwurf des Lärmaktionsplans zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit § 47 d BImSchG in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 17. Mai 2021 bis zum 18. Juni 2021 statt. Während dieser Zeit gingen drei Anregungen aus der Bürgerschaft ein.