Abendliche Veranstaltung in Remseck

Stadtnachrichten

Umweltzone Remseck am Neckar


Umweltzone In Folge der bereits veröffentlichen Verkehrsprognose und des Luftschadstoffgutachtens des Regierungspräsidiums Stuttgart wird die Stadt Remseck am Neckar zum 1. Januar 2017 in die bestehende Umweltzone "Ludwigsburg und Umgebung" aufgenommen. Fahrzeuge ohne oder mit roter oder gelber Feinstaubplakette dürfen hier dann grundsätzlich nicht mehr fahren.

Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten und Gemeinden wurden bislang durch die Regierungspräsidien Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Seit dem 1. Januar 2013 dürfen in allen bereits bestehenden Umweltzonen in Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Gegebenenfalls muss dafür ein Fahrzeug mit einem Abgasreinigungssystem nachgerüstet werden. Ausführliche Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten sind von einer Kfz-Fachwerkstatt zu erhalten.
Das für den Landkreis Ludwigsburg geltende Konzept für die Ausnahmeerteilung mit einer Erläuterung und der Muster-Allgemeinverfügung für generelle Ausnahmen sind auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg (www.lra-lb.de) zu finden.

Im Zuge des Luftschadstoffgutachtens und dessen Auswirkungen wurde zum 1. Januar 2017 als weitere Maßnahme zur Minderung der Immissionswerte (Schadstoffe) in der Hauptstraße im Stadtteil Remseck-Hochberg ein LKW-Durchfahrtsverbot angeordnet.
Die geplante Entlastung bzw. Maßnahmen in der Remstalstraße im Stadtteil Remseck-Neckarrems werden sich bis in die erste Jahreshälfte von 2017 verschieben.

Luftschadstoffmessungen der LUBW
Die Wirksamkeit der Maßnahmen des Luftreinhalteplans für Remseck am Neckar sollen durch Stickstoffdioxid-Messungen überprüft werden. Hierfür wurden an den bereits bekannten Stellen in Remstal- und Hauptstraße sogenannte Passivsammler angebracht. Durchgeführt werden die Luftschadstoffmessungen ab dem 1. Januar 2017 durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
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