Stadtnachrichten
Umweltgerechte Entsorgung von Schnittgut
12.04.2019
In Remseck am Neckar wurde in diesem Jahr bereits zum dritten Mal eine kostenlose Schnittgutsammlung durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes konnten Obstwiesenbesitzer in Hochberg ihr Schnittgut am Rand ihrer Grundstücke ablegen, von wo es nun eingesammelt und zu Holzhackschnitzeln verarbeitet wurde.
Mit der in den Remsecker Gewannen Hofweingarten, Mittlere Weinberge, Altach und Engeläcker durchgeführten Aktion wurden private Obstwiesenbesitzer bei der umweltgerechten Entsorgung ihres Schnittguts unterstützt. Zugleich wurde bei den Wiesenbesitzern der Anreiz geschaffen, ihre Streuobstbäume wieder zu schneiden und zu pflegen.
Angeboten und organisiert wurde die Aktion vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ludwigsburg in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein (OGV) Hochberg und der Stadt Remseck am Neckar.
Der an den Wegen abgelegte Baumschnitt wurde direkt beim Einsammeln gehäckselt, Material, das nicht ordnungsgemäß abgelegt wurde, musste mühsam von Hand von den Flächen geholt werden. Eine Gesamtmenge von ungefähr 10 m³ Hackschnitzel konnte gewonnen werden. Nach der Trocknung werden die Hackschnitzel den verarbeitenden Spezialunternehmen zugeführt und somit energetisch verwertet. So wird die umweltgerechte Entsorgung des Schnittguts gewährleistet.
Leider wurden auch Grünabfälle wie Efeu, Schilf und Wurzelstöcke abgelegt. Diese können nicht verwertet werden und wurden daher auf den Flächen belassen.
Hintergrund:
Die frostfreien Tage im Februar und März bieten den besten Zeitraum, Streuobstbäume zu schneiden und das Schnittgut gesammelt abzulegen.
Werden Schnittguthaufen nicht entfernt, beschatten sie den Unterwuchs und behindern das Wachstum von Gräsern und Kräutern. Zudem wachsen krautige Pflanzen von außen in die abgelegten Äste und Zweige ein; diese sind dann später schwerer zu entfernen.
Schnittgut darf nur in bestimmten Fällen auf dem Grundstück verbrannt werden; die Pflanzenabfallverordnung des Landes und das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes betrachten die Verwertung von Schnittgut als vorrangig. Durch die entstehende Feinstaubbelastung wird eine Verbrennung auch in der Gesellschaft zunehmend weniger anerkannt.