Stadtnachrichten
Bebauungsplan „Fellbacher Straße / Remstalstraße“ im Stadtteil Neckarrems
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Fellbacher Straße / Remstalstraße“ im Stadtteil Neckarrems im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 14.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplans „Fellbacher Straße / Remstalstraße“ im Stadtteil Neckarrems beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 14.02.2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fellbacher Straße / Remstalstraße“ wurde in der Sitzung vom 01.12.2016 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gefasst. Da der neu aufzustellende Bebauungsplan jedoch nur Aussagen zu der Art der baulichen Nutzung trifft, hier im besonderen lediglich Aussagen zu Vergnügungsstätten, soll die Aufstellung des Bebauungsplanes im weiteren als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss soll somit geändert werden.
Anlass der Planung
Die „Neue Mitte“ in Remseck am Neckar ist das zentrale Zukunftsthema der Großen Kreisstadt. Hinsichtlich der Flächenentwicklung war die „Neue Mitte“ als gesamtstädtisches Entwicklungsprojekt bereits auch im Gemeindeentwicklungsplan als Entwicklungsschwerpunkt festgelegt. Neben der bereits umgesetzten „Neue Mitte Teil I“ (Bereich Stadthalle, KUBUS, Rathaus und Marktplatz) ist das vorliegende Plangebiet südlich davon ein weiterer Baustein. In Verbindung mit dem für diesen Bereich bereits festgesetzten Sanierungsgebiet soll der Bereich zukünftig gemäß den städtebaulichen Zielen der „Neuen Mitte“ entwickelt werden. Wichtiges Ziel des Sanierungskonzeptes ist die städtebauliche Neuordnung der Gemengelagen aus Gewerbe und Wohnen und deren Aufwertung. In den letzten Jahren konnte man einen schleichenden Abwärtstrend im Bereich des Plangebietes beobachten. Gerade im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der „Neuen Mitte Teil II und III“ und des angrenzenden „Teil I“ der Neuen Mitte sowie zum Schutz der bestehenden Wohnnutzung möchte die Stadt Regelungen treffen, um einen weiteren Trading-Down-Effekt zu verhindern.
Ziele und Zwecke der Planung
Zur Stärkung und Entwicklung des Standortes ist es erforderlich, Nutzungen, von denen Beeinträchtigungen und Verdrängungseffekte ausgehen, im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu steuern. Nutzungen mit Verdrängungswirkungen sind insbesondere Vergnügungsstätten, da die Betreiber häufig in der Lage sind, höhere Mieten zu bezahlen. Vergnügungsstätten sollen daher im Plangebiet generell ausgeschlossen werden. Hierdurch sollen Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung durch von Vergnügungsstätten ausgehende Störungen und Belästigungen vermieden werden. Auch die Beeinträchtigung des Stadt- und Straßenbildes durch z.B. vollflächige Reklamemaßnahmen und die i.d.R. introvertierte Fassadengestaltung von Vergnügungsstätten (z.B. durch zugeklebte Fensterfronten) soll entlang der stark befahrenen Remstalstraße im Übergang zum neuen Rathausareal verhindert werden. Insgesamt soll einer Abwertung des Plangebietes, entgegengewirkt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 14.02.2023 und den Anlagen zum Bebauungsplan wird vom
03. März 2023 bis 03. April 2023
im Dezernat III – Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar, 2. Obergeschoss, im Wartebereich vor Raum 215 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan kann zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch nach Vereinbarung und Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr eingesehen werden.
Hinweis: die Unterlagen stehen auch auf unserer Homepage www.stadt-remseck.de ab dem 03.03.2023 zum Download bereit.
Während dieser Auslegungsfrist können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Remseck am Neckar, den 15.02.2023
gez. Birgit Priebe,
Bürgermeisterin
Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
• Entwurf Bebauungsplan „Fellbacher Straße / Remstalstraße“ bestehend aus:
• Anlagen zum Bebauungsplan-Entwurf: