Abendliche Veranstaltung in Remseck

Stadtnachrichten

Gemeinderat beschließt Anpassungen in der Fellbacher Straße und Remstalstraße zur Umsetzung der Neuen Mitte


Ziele der neuen Stadtmitte sind zum einen die Vernetzung der umgebenden Stadtteile und zum anderen die Schaffung eines innerstädtischen Zentrums mit verschiedenen Versorgungseinrichtungen, insbesondere mit Einzelhandel und öffentlichen Einrichtungen. Zudem sollen in einem signifikanten Anteil Wohnen realisiert werden. Die „Neue Mitte“ als Großes und Ganzes wird sukzessive in mehreren einzelnen Bausteinen bzw. Teilen entwickelt. Neben der bereits umgesetzten „Neuen Mitte Teil I“ (Bereich Stadthalle, KUBUS, Rathaus und Marktplatz) ist das Plangebiet südlich davon (Fellbacherstraße / Remstalstraße im Stadtteil Neckarrems) ein weiterer Baustein. In Verbindung mit dem für diesen Bereich bereits festgesetzten Sanierungsgebiet soll dort zukünftig gemäß den städtebaulichen Zielen der „Neuen Mitte“ entwickelt werden. Wichtiges Ziel des Sanierungskonzeptes ist die städtebauliche Neuordnung von Gewerbe und Wohnen und deren Aufwertung. In den letzten Jahren konnte man einen schleichenden Abwärtstrend im Bereich des Plangebietes beobachten. Gerade im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der „Neuen Mitte Teil II und III“ und des angrenzenden „Teil I“ der Neuen Mitte sowie zum Schutz der bestehenden Wohnnutzung möchte die Stadt Regelungen treffen, um einen weiteren Trading-Down-Effekt zu verhindern.

Zur Stärkung und Entwicklung des Standortes ist es daher erforderlich, Nutzungen, von denen Beeinträchtigungen und Verdrängungseffekte ausgehen, im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu steuern. Nutzungen mit Verdrängungswirkungen sind insbesondere Vergnügungsstätten, da die Betreiber häufig in der Lage sind, höhere Mieten zu bezahlen. Vergnügungsstätten sollen daher im Plangebiet generell ausgeschlossen werden. Auch die Beeinträchtigung des Stadt- und Straßenbildes durch z. B. vollflächige Reklamemaßnahmen und die i. d. R. introvertierte Fassadengestaltung von Vergnügungsstätten (z. B. durch zugeklebte Fensterfronten) soll entlang der stark befahrenen Remstalstraße im Übergang zum neuen Rathausareal verhindert werden.

Remstalstraße

Durch den Bebauungsplan wird die städtebaulich begründete räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten ermöglicht und für einen Teilbereich in verbindliches Planungsrecht umgesetzt. Dies beschloss der Gemeinderat am 14.02.2023 einstimmig.

Sie interessieren sich für den Bebauungsplanentwurf? Dieser wird im Zeitraum von 03.03.2023 bis 03.04.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt.

Weitere Informationen zu Bebauungsplänen finden Sie unter www.remseck.de/bürgerbeteiligung/bebauungspläne oder unter www.stadt-remseck.de/Bauen.