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Stadtnachrichten

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Remseck am Neckar
Beschluss des Einzelhandelskonzepts


Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
der Stadt Remseck am Neckar

Beschluss des Einzelhandelskonzepts

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in der Sitzung vom 28.11.2022 dem Berichtsentwurf „Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Remseck am Neckar“ mit Datum vom 19.11.2022 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Berichtsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu informieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 09.01.2023 bis 10.02.2023 statt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 20.12.2022 und Frist zum 10.02.2023. Während dieser Zeit gingen Anregung ein, die lediglich redaktionelle bzw. klarstellende Änderungen im Konzept beinhalteten.

Das im Gutachten als zentraler Bestandteil aufgeführte Kapital 8 „Konzept zur räumlichen Einzelhandelssteuerung“ (Anlage 2, S. 81 bis 115) wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 28.03.2023 zusammen mit der Sortimentsliste, den Grundsätzen zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung sowie der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Remseck am Neckar als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches beschlossen.

Mit dem Beschluss des Gemeinderates wird das Einzelhandelskonzept zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB, das bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist. Damit besteht auch die Möglichkeit der Anwendung von § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB).

Remseck am Neckar, den 29.03.2023
gez. Birgit Priebe, Bürgermeisterin

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit:

·         Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzept für die Stadt Remseck am Neckar, Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH, Nürnberg / Dortmund,
Berichtsentwurf vom 28.03.2023

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