Stadtnachrichten
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Neckaraue"
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Neckaraue"
im Stadtteil Hochberg
Änderung des Aufstellungsbeschlusses und
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Neckaraue“ im Stadtteil Hochberg sowie die Erstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 25.04.2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Für den Planbereich besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schloßgartenwiesen“, in Kraft getreten am 16.01.1975. Dieser Bebauungsplan setzt für den Planbereich ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Industriegebiet fest, trifft jedoch keine Aussagen über die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben oder Vergnügungsstätten. Auch die anderen Regelungen im Bebauungsplan sind zu offen und weit gefasst, um eine qualitative Entwicklung eines Gewerbegebietes in ausreichendem Maße zu steuern.
Daher wurde für die Neuregelung der Entwicklung im Gebiet „Schloßgartenwiesen“ in der Gemeinderatsitzung am 26.10.2021 der Bebauungsplan „Schloßgartenwiesen – 1. Änderung“ aufgestellt.
Da der Bebauungsplan für den bestehenden Planbereich des Bebauungsplanes „Schloßgartenwiesen“ inhaltlich in allen Festsetzungen neu aufgestellt werden soll, kann hier nicht mehr von einer Änderung des Bebauungsplanes gesprochen werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher einen komplett neuen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Verdeutlichung der Sachlage soll der Bebauungsplan daher mit dem Titel „Gewerbegebiet Neckaraue“ weitergeführt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,07 ha.
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
In öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar für den Bereich „Gewerbegebiet Neckaraue“ im Stadtteil Hochberg den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neckaraue“ mit textlichen Festsetzungen, Begründung und örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom 25.04.2023 und den Anlagen zum Bebauungsplan wird in der Zeit vom
12. Mai 2023 bis 12. Juni 2023
im Dezernat III – Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar, 2. Obergeschoss, im Wartebereich vor Raum 215 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan kann zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch nach Vereinbarung und Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr eingesehen werden. Wir empfehlen vorher einen Termin zu vereinbaren; ein solcher ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Stadt Remseck am Neckar abgegeben werden.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Remseck am Neckar, den 26.04.2023
gez.
Birgit Priebe
Bürgermeisterin
Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
• Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Gewerbegebiet Neckaraue" im Stadtteil Hochberg bestehend aus:
– Rechtsplan vom 25.04.2023
– Textteil vom 25.04.2023
– Begründung vom 25.04.2023
• Anlagen zum Bebauungsplan und der Örtliche Bauvorschriften: