Abendliche Veranstaltung in Remseck

Stadtnachrichten

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt" im Stadtteil Aldingen
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
"Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt"
im Stadtteil Aldingen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan vom 24.10.2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Planausschnitt

Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 24.10.2023, jeweils mit Begründung einschließlich des Umweltberichtes mit integrierter Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 24.10.2023, die Anlagen zum Bebauungsplan sowie die nach Auffassung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. November 2023 bis 15. Dezember 2023

im Dezernat III – Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar, 2. Obergeschoss, im Wartebereich vor Raum 215 öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan kann zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch nach Vereinbarung und Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und 15:30 – 18:00 Uhr eingesehen werden. Wir empfehlen vorher einen Termin zu vereinbaren; ein solcher ist aber nicht zwingend erforderlich.

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

Von der Stadt eingeholte Stellungnahmen

-     [1] Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum BP “Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt”, Fischer + Partner Landschaftsarchitekten, Reichenbach/Fils vom 24.10.2023

-     [2] Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) nach § 44 und 45 BNatSchG, Fachbüro für ökologische Planungen Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Lissak, Heiningen, vom Mai 2021

-     [3] Fachgutachten Zauneidechse mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung nach § 44 und 45 BNatSchG, Fachbüro für ökologische Planungen Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Lissak, Heiningen, vom Oktober 2022

-     [4] Schallimmissionsprognose - Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet „Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt“ in Remseck am Neckar, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden vom 30.09.2022

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene umweltbezogene Informationen:

-     [5] Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege vom 07.10.2022

-     [6] Landratsamt Ludwigsburg, Stellungnahme vom 21.09.2023

-     [7] Netze BW GmbH vom 29.08.2022

Folgende Art umweltbezogener Informationen sind vorhanden:

Art der umweltbezogenen Information mit Angabe der Fundstelle [Verweis auf o.a. Quelle]

Schutzgut Mensch

-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [1, 7]

-     zur Wohn-/(Arbeits-)funktion [1]

-     zur Gesundheit und Wohlbefinden [1, 7]

-     zum Arbeitsumfeld-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen [1, 7]

-     zum sozialen Umfeld [1]

-     zur Bodenordnung [6]

-     zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung [6]

-     Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern [1]

-     zur Lärmeinwirkungen des Verkehrs auf das Plangebiet [4]

-     zur Lärmeinwirkungen auf angrenzende Bestandsbebauung [4, 6]

-     zu Mindestabständen zur 110 kV Stromleitung [4, 6]

Schutzgut Tiere/Pflanzen/Biotope

-     zu Geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft [1]

-     zum Artenbestand [1, 2, 3]

-     zur Behandlung und der Kompensation der artenschutzrechtlichen Auswirkungen [1, 2, 3]

-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [1, 2]

-     zur biologischen Vielfalt [1]

-     zum Biotopverbund [1]

-     zu Biotoptypen [1, 2]

-     zur Habitateignung [2]

-     zu Pflanzen und Biotope und deren Vorkommen [1, 2, 6]

-     zu Tieren und deren Vorkommen [1, 2, 6]

-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1, 2]

-     zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen [1, 6]

-     zu planexternen Kompensationsmaßnahmen [6]

-     zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung [6]

-     zum Artenschutz [1, 2, 3, 6]

-     zu Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) [1, 2, 3, 6]

-     zur Umweltüberwachung (Monitoring) [1]

Schutzgut Fläche und Boden

-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [1]

-     zu den Funktionen des Bodens für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft [1, 6]

-     zum Schutz des Bodens und Oberbodenmanagement [1, 6]

Schutzgut Wasser

-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [1]

-     zu den Funktionen des Wassers für den Naturhaushalt [1]

-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

-     zur Versickerung/Beseitigung von Niederschlagswasser [6]

-     zu Wasserschutzgebieten und Grundwasserschutz [6]

-     zu Starkregen [6]

Schutzgut Luft/Klima

-     zu baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren [1]

-     zu den Funktionen von Klima und Luft (Kaltluftproduktion) [1]

-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

-     zu Kaltluftproduktionsflächen, Kaltluftsammelgebiet und Freiland-Klimatop [1]

Schutzgut Landschaft

-     zum Landschaftsbild und Erholung [1]

-     zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-     zur Bedeutung für Kultur- und Sachgüter [1, 5]

-     zum Kulturdenkmal [5]

-     zum Umgang mit archäologischen Befunden [5]

Während dieser Auslegungsfrist können innerhalb der üblichen Dienstzeiten die Unterlagen eingesehen und von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Remseck am Neckar, den 25.10.2021

gez. Birgit Priebe, Bürgermeisterin

Folgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

•    Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Erlenrainweg  2. Planungsabschnitt" im Stadtteil Aldingen bestehend aus:

–       Rechtsplan vom 24.10.2023 

–       Textteil vom 24.10.2023

–       Begründung vom 24.10.2023

•    Anlagen zum Bebauungsplan und der Örtliche Bauvorschriften:

–       Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum BP “Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt”, Fischer + Partner Landschaftsarchitekten, Reichenbach/Fils vom 24.10.2023 

–       Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Habitatpotenzialanalyse) nach § 44 und 45 BNatSchG, Fachbüro für ökologische Planungen Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Lissak, Heiningen, vom Mai 2021

–       Fachgutachten Zauneidechse mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung nach § 44 und 45 BNatSchG, Fachbüro für ökologische Planungen Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Lissak, Heiningen, vom Oktober 2022 

–       Schallimmissionsprognose - Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet „Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt“ in Remseck am Neckar, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden vom 30.09.2022 

•    Umweltbezogene Stellungnahmen

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