Schornsteinfeger
Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet landesweit über die Besetzung von insgesamt 926 Kehrbezirken. Die Landratsämter und Stadtverwaltungen der Stadtkreise sind zuständig für die Einteilung der Kehrbezirke.
Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den zuständigen Schornsteinfegerbetrieb (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) reinigen und überprüfen zu lassen.
Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
Für folgende hoheitliche Aufgaben müssen Sie weiterhin den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin beauftragen:
- Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
- Feuerstättenschau: Innerhalb von sieben Jahren meldet sich der Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin zwei Mal wie gewohnt von sich aus bei Ihnen.
- Führung des Kehrbuches
Im Bereich der Schornsteinfeger wird die Stadtverwaltung Remseck am Neckar grundsätzlich erst dann tätig, wenn die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel nicht innerhalb der von ihm festgesetzten Frist behoben worden sind und ihm die Erledigung mitgeteilt worden ist. Erst dann werden die nicht erledigten Mängelberichte an die Baurechtsbehörde der Stadt Remseck am Neckar weitergeleitet. Von dort erhalten die Grundstückseigentümer zunächst eine kostenfreie Aufforderung mit erneuter Fristsetzung, bis wann die Mängel behoben werden müssen. Erst dann folgen weitere Anschreiben und Anordnungen, die jeweils mit Gebühren verbunden sind.
Grundsätzlich gilt jedoch: Die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel sind innerhalb der von ihm gesetzten Frist vom Eigentümer des betroffenen Gebäudes bzw. der Wohnung zu beheben und dies ist dem Schornsteinfeger mitzuteilen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich, eine Vergabe an eine Fachfirma befreit also nicht von der Pflicht, die Erledigung mitzuteilen.
Die Stadt Remseck am Neckar ist in verschiedene Kehrbezirke aufgeteilt, die von den nachfolgenden Bezirksschornsteinfegern betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Durch die Eingabe von Ort und Straße auf dieser Seite, finden Sie auch die genaue Zuständigkeit für Ihr jeweiliges Gebäude.