Stadtplanung
Basis der städtebaulichen Gestaltung ist die Stadtplanung. Sie hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden nach folgenden Kriterien zu steuern:
- Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende und sozial gerechte Bodennutzung
- Erfüllung der Bedürfnisse des Gemeinwesens im Hinblick auf Wohnen und Versorgung, Bildung und Kultur, Wirtschaft und Dienstleistungen, Verkehr, Freizeit und Erholung
- Schutz und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Qualität der natürlichen Umwelt.
Mit der Bauleitplanung kommen die Kommunen ihrer Aufgabe nach, die bauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet zu planen. Die wichtigsten Instrumente sind:
- Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung)
- Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung)
Als Ergänzung bzw. als Grundlage dienen aber auch
- städtebauliche Entwicklungskonzepte
- Satzungen und Leitlinien.
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