Stadtplanung
Bauleitpläne
Bauleitpläne bestimmen nach dem Baugesetzbuch die Nutzung der Gemeindeflächen, vor allem die bauliche Nutzung und leiten die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Sie sind damit das wichtigste Instrument zur städtebaulichen Planung der Kommunen, mit deren Hilfe sie die sogenannte "kommunale Planungshoheit" ausüben, die ihnen im Grundgesetz zugesichert wird. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (sogenannter "Vorbereitender
Aus dem Flächennutzungsplan (FNP) sind die Bebauungspläne zu entwickeln. Seine Darstellungen sind nur für die Kommune und alle sonstigen Behörden verbindlich - nicht aber für den Bürger direkt.
Unter anderem werden im FNP dargestellt: Größe sowie Art und Maß der baulichen Nutzung von Bauflächen und Baugebieten, das Netz der Hauptverkehrsstraßen und des Schienenverkehrs, Standorte für Einrichtungen der Infrastruktur, die Grün- und Landschaftsstruktur sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Der aktuelle Flächennutzungsplan 2015 wurde nach erfolgter Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart durch öffentliche Bekanntmachung am 23.02.2006 wirksam.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan gilt für alle Grundstücke in einem exakt begrenzten Bereich, seinem "Geltungsbereich". Seine Inhalte werden im Allgemeinen durch Text und Planzeichnung festgesetzt und schriftlich begründet.
Bei Fragen rund um den Bebauungsplan können Sie sich gerne an die aufgeführten Ansprechpartner wenden. Dort kann Ihnen eine genaue Auskunft darüber erteilt werden, ob für ein Grundstücke ein Bebauungsplan vorliegt und nach welchen Vorgaben gebaut werden kann
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Sofern Informationen zu aktuellen Bauleitplanverfahren vorhanden sind, können Sie hier aufgerufen werden.