Kosten senken und Klima schützen mit Balkonkraftwerken
Jetzt direkt zum Förderantrag!
Die Nutzung von Sonnenergie ist für Privatpersonen oft ein erster Schritt in eine ökologische und unabhängige Energieversorgung. Das eigene Dach mit einer großen Anlage auszustatten, ist jedoch oft mit erheblichem Aufwand verbunden. Einen einfacheren Einstieg in eine nachhaltige Energieversorgung bieten dagegen heutzutage sogenannte Stecker-Solaranlagen.
Viele Kommunen bieten bereits Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen an. Auch die Stadtverwaltung Remseck am Neckar möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien für mehr Klimaschutz fördern. Mit einem Förderprogramm schafft die Stadtverwaltung jetzt einen finanziellen Anreiz für den dezentralen Ausbau der lokalen Solarenergie durch die Remsecker Bevölkerung.
Was sind Stecker-Solaranlagen?
Stecker-Solaranlagen sind Solarmodule, die beispielsweise an Balkongeländern installiert werden können. Diese kleinen Photovoltaiksysteme sind auch bekannt als „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonkraftwerke“. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Leistung ist auf 600 Watt begrenzt.
Stecker-Solaranlagen produzieren Strom für den Eigenbedarf. Es wird also kein Strom in das Stromnetz eingespeist und dadurch eine Einspeisevergütung generiert. Da die Einspeisevergütung wegfällt, sind die kleinen Anlagen mit geringem bürokratischem Aufwand zu betreiben. So kann man unkompliziert die Kosten für den im eigenen Haus anfallenden Strom senken und ganz praktisch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Diese „Balkonkraftwerke“ sind zwar nicht besonders groß, doch können sie – je nach Haushaltsbeschaffenheit und Ausrichtung der Anlage – die in der Regel vorhandene Grundlast decken, also den Energiebedarf beispielsweise für Kühlschränke, Standby-Geräte oder Heizungspumpen.
Weitere und detaillierte Informationen sowie Informationen zu verschiedenen Kompaktset-Anbietern finden Sie unter anderem bei:
- Verbraucherzentrale
- Mach Deinen Strom
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt ("Mehr PV auf die Dächer Nr. 13 - Balkonkraftwerke und Mieterstrom" - Minuten 2 bis 25)
Wie viel Ertrag bringt Ihre zukünftige PV-Steckeranlage? Wie viel CO2 kann mit der Anlage eingespart werden?
Das können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin erfahren, der im Rahmen des Forschungsprojektes „PV.plug-in Tools“ entwickelt wurde, gefördert vom Institut für angewandte Forschung Berlin (IFAF).
Was Sie in Remseck am Neckar beachten müssen:
Die Stadtverwaltung Remseck am Neckar fördert ab 01.06.2023 durch einen Gemeinderatsbeschluss die Errichtung von insgesamt 25 steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke oder Balkonsolaranlagen), sowohl für Mieter als auch für Eigentümer einer zu Wohnzwecken dienenden Immobilie und mit Hauptwohnsitz in Remseck am Neckar, mit jeweils einem pauschalen Zuschuss von 200 € je Solaranlage.
Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“. Die Förderrichtlinie (Link oder QR-Code) ist ab sofort auf der Homepage einsehbar.
Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags bei der Stadtverwaltung Remseck am Neckar ausbezahlt.
Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadtverwaltung Remseck am Neckar.
Mieter müssen die schriftliche Bestätigung zur Anbringung von Balkonkraftwerken dem Antrag beifügen.
Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen.
Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/ Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen.
Wichtige Hinweise:
- Das Antragsformular wird erst zum Start der Antragsfrist (01.06.2023) freigeschaltet.
- Bitte beachten Sie, dass nur Balkonkraftwerke, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft wurden, gefördert werden.
Sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen sind, gilt die Maßnahme bereits als begonnen! - Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.
Für weitere Fragen zur Förderung und zum Antrag stehen Ihnen Frau Beischroth (Tel. 07146 2809-2001) und Frau Kronmüller (Tel. 07146 2809-2214) zur Verfügung.
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an klimaschutz@remseck.de senden.