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Stadtverwaltung Remseck am Neckar
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71686 Remseck am Neckar
Stadtteil: Neckarrems

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Kommunales Energiemanagement

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Energieleitlinien der Stadt Remseck am Neckar

Den Energieleitlinien für Gebäude der Stadt Remseck am Neckar (Teil A, B, C, D) wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Mai 2023 einstimmig beschlossen, werden somit festgeschrieben und sind zum 26. Mai 2023 in Kraft getreten.

Die Energieleitlinien bestehen aus mehreren Teilen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten, diese Teile sind unabhängig voneinander gültig:

  • Die Zuständigkeitsregeln (Teil A, ab Seite 4) legen die Verantwortlichkeiten für den Bereich Energieeffizienz fest.
  • Die Planungsanweisungen (Teil B, ab Seite 10) sind für alle Sanierungen und Neubauvorhaben von städtischen Gebäuden bindend.
  • Die Betriebsanweisungen (Teil C, ab Seite 34) umfassen die Regeln für den Betrieb der haustechnischen Anlagen. Sie werden für alle Dienststellen und Eigenbetriebe eingeführt.
  • Die Verhaltensregeln (Teil D, ab Seite 52) zeigen allen Nutzern der städtischen Liegenschaften auf, wie sie mit ihrem Verhalten zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen können.

Diese Energieleitlinien sind somit bindend für alle Beschäftigten der Stadt Remseck am Neckar und für alle Nutzer von städtischen Gebäuden und technischen Anlagen.

Als Nutzer städtischer Gebäude gelten neben den Beschäftigten grundsätzlich alle externen Nutzer, denen ein städtisches Gebäude überlassen wird und für dessen Betriebskosten die Stadt Remseck am Neckar aufkommt, bzw. wo die Kosten pauschal berechnet werden. Dies betrifft u.a. Schulen, Hallen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Vereinsnutzungen etc.

Auch externe Dienstleister, die im Auftrag der Stadt Remseck am Neckar tätig sind, sind zur Einhaltung verpflichtet.

Die „Energieleitlinien für Gebäude der Stadt Remseck am Neckar“ sind als Vorgabe festgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt diese regelmäßig fortzuschreiben.

Unabhängig vom Anteil an den gesamten Emissionen auf der Gemarkung der Stadt Remseck am Neckar strebt die Stadtverwaltung an, die Emissionen und somit den Ressourcenverbrauch soweit als möglich zu reduzieren, die Kriterien der Nachhaltigkeit umfassend zu berücksichtigen und damit ihre Vorbildfunktion in der lokalen Klimapolitik auszufüllen.

Neufassung Energieleitlinien

Ziel der Energieleitlinien für Gebäude der Stadt Remseck am Neckar ist es, Grundsätze, Rahmenbedingungen und Handlungsrichtlinien für die Verwendung von Energie/Ressourcen festzulegen. Dies geschieht unter dem Leitsatz:

Wärme, Licht, Strom und Wasser werden in der erforderlichen Qualität während der benötigten Zeit mit geringst möglichem Ressourceneinsatz bereitgestellt.

Dieser Leitsatz bezieht sich auf alle Gebäude, Einrichtungen und betriebstechnische Anlagen der Stadt Remseck am Neckar sowie der Eigenbetriebe. Dem aktuellen Stand entsprechende Vorgaben für die Verantwortlichen bei Planung, Sanierung, Betrieb, Energiemanagement und Nutzung werden damit in einem zentralen Regelwerk zusammengefasst und durch den Beschluss des Gemeinderates zum 26. Mai 2023 in Kraft gesetzt.