Neue Mitte
Die Neue Mitte Remseck - verbinden, begegnen, erleben - hier geht´s zum Film.
Die Stadt Remseck am Neckar möchte die Bürgerinnen und Bürger in allen notwendigen Schritten zur Realisierung der Neuen Mitte und der Westrandbrücke mit Ihren Ideen, Anregungen und Hinweisen mitnehmen. Schon im März 1999 wurden die Remsecker Bürgerinnen und Bürger in Form einer offenen Bürgerbeteiligung in den ersten Entscheidungsprozess zur städtebaulichen Entwicklung eingebunden.
Teil I der Neuen Mitte - das Rathaus, die Stadthalle und der Kubus sowie der Marktplatz konnten 2021 fertig gestellt werden. Das Rathausgebäude umfasst nun alle Verwaltungsmitarbeiter der Kernverwaltung. Diese waren zuvor auf 4 Verwaltungssitze aufgeteilt. Der Marktplatz wird mit einem Wochenmarkt und verschiedenen Veranstaltungen bespielt. In der Stadthalle finden Comedy, Konzerte und Informationsveranstaltungen aller Art statt. Im Kubus befindet sich die neue Mediathek, das Archiv und die Registratur.
Für die Neue Mitte sollen aber auch das
- Areal Hofwiesen (2. Bauabschnitt) sowie die
- Erweiterung des Stadtteils Neckargröningen (3. Bauabschnitt) gestaltet werden.
- Die Westrandbrücke sowie die Westranstraße verbessern den Verkehrsfluss und ermöglichen durch die Verlagerung der Straße die Neue Mitte.
gestaltet werden.
Ziel der Bürgerbeteiligung Neue Mitte ist es:
- Den aktuellen Stand der Planung zu vermitteln.
- Transparenz in die weitere Planung zu bringen.
- Konkrete Hinweise für die Fortschreibung der Planung zu erarbeiten.
- Frühzeitig mögliche Nutzungskonflikte und Ideen für Lösungen aufzuzeigen.
Ein Meilenstein in der Entwicklung der Neuen Mitte war der Bürgerentscheid zur Westrandbrücke. Denn nur durch den Bau der Westrandbrücke ist es möglich, die Teile II und III zu realisieren.
61% der Abstimmenden haben sich für den Bau der Brücke entschieden. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,82 Prozent. Damit war der Weg zu den weiteren Bauabschnitten beschlossen. Einen Einblick in die umfassende Bürgerbeteiligung mit Bürgerdialog finden Sie hier.
Bereits im Dezember 2020 sind Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart geführt worden. Die Angebote von Betreuungsbüros wurden geprüft, welche die europaweite Ausschreibung für den Bereich des Brücken- und Straßenbaus begleiten.
Für die Realisierung des Gebietes „Neue Mitte“ und um die zukünftigen Entwicklungen der Stadt dem aktuellen Bedarf anzupassen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Der Gemeinderat hat daher gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Neue Mitte“ im Stadtteil Neckarrems und Neckargröningen, sowie die Erstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) gemäß dem beigefügten Lageplan zur Abgrenzung in seiner Sitzung am 02.03.2021 einstimmig beschlossen.
Die Stadtverwaltung hat für den Bau der Westrandbrücke bereits Kontakt zum Architekturbüro schlaich bergermann partner aus Stuttgart aufgenommen, das eine Machbarkeitsstudie zur Lage und Gestaltung ausgearbeitet hat. Die Entwürfe wurden dem Gemeinderat präsentiert und in der Einwohnerversammlung 2021 vorgestellt.
Wie geht es weiter?
Für die Bauabschnitte 2 und 3 wird nun ein Masterplan erstellt, der dabei hilft, stadtplanerische Strategien zu entwickeln und Handlungsvorschläge zu erarbeiten.
Als erstes wird die Westrandstraße geplant. Sobald dies abgeschlossen ist, wird mit der Brückenplanung begonnen.
Wer sich einbringen möchte und diese und weitere Informationen auch per E-Mail erhalten möchte, wendet sich bitte an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Daniela Dürr, d.duerr@remseck.de für den Newsletter an.
Nachrichten:
- Gemeinderat beschließt Anpassungen in der Fellbacher Straße und Remstalstraße zur Umsetzung der Neuen Mitte
- Projekt Westrandstraße/Westrandbrücke – weitere Planungsaufträge sind vergeben
- Faunistische Leistungen zur Westrandbrücke vergeben
- Einwohnerversammlung 2021
- Ein Weg für alle
- Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Neue Mitte
- Schritt für Schritt zur Westrandbrücke
- Wir sagen Danke
- Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses
- Bürgerentscheid eindeutig