Hallen und Hallenvermietung
Grundvoraussetzung für die Durchführungen von Veranstaltungen und Versammlungen ist die Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Verordnung.
Die Stadt Remseck am Neckar vermietet drei städtische Hallen auch für private Feiern an Bürgerinnen und Bürger aus Remseck am Neckar (ausgenommen Schulferien). Es gelten generell die Gebührenordnung der Stadt Remseck am Neckar sowie die Nutzungsordnung für Sport- und Gemeindehallen.
Alte Gemeindehalle Hochberg
Gemeindehalle Hochdorf
Gemeindehalle Neckargröningen
Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Eva-Mayr-Stihl Saal im Haus der Bürger und die Seminarräume im Haus der Bürger anzumieten.