Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck-Stiftung
Der 12. November 2008 gilt als Stiftungsgründungstag der "Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck-Stiftung". So hat es der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftungstreuhand AG, Horst Ohmann, der Fördergemeinschaft mitgeteilt.
Die Gründung der Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e.V. im Jahre 1995 war vor dem Hintergrund geschehen, die erforderlichen 50.000 DM für die Errichtung einer Stiftung zum damaligen Zeitpunkt nicht zu besitzen. Deshalb sah sich die Fördergemeinschaft immer als Vorstufe einer Stiftung. Als ab 2007 unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg Stiftungsgründungen ab 10.000 Euro Geldvermögen möglich waren, setzten sich Vorstand und Beirat der Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck intensiv mit dieser Thematik auseinander. Das Ergebnis vieler Gespräch, auch mit Remsecks Oberbürgermeister Karl-Heinz Schlumberger, der zusammen mit Landrat Dr. Rainer Haas dem Stiftungskuratorium der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg angehört, war im Juni 2008 der einstimmige Beschluss auf der Mitgliederversammlung: "Die Mitgliederversammlung stimmt der Einrichtung einer Stiftung bei der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg zu. Der Vorstand wird ermächtigt und beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten und die entsprechenden Unterschriften zu leisten."
Bis zum Jahresende 2008 sind einunddreißig Einzelpersonen und Firmen/Institutionen dem Stiftungsspenderaufruf gefolgt. Die mit einem Startkapital von 16.500 Euro dotierte Stiftung hat ihr Kapital auf 50.000 Euro erhöht.
Das Stiftungskapital bleibt unangetastet, da nur die Zinsen der Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck-Stiftung jährlich an die Fördergemeinschaft Jugend und Kultur Remseck e.V. ausgeschüttet werden. Diese werden dann satzungsgemäß für "ideelle und materielle Unterstützung von Jugend- und Kulturarbeit in Remseck am Neckar" verwendet. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Koordination und Förderung der Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger sowie der Förderung von Maßnahmen der Vereine und Organisationen und Einzelpersonen im kulturellen Bereich, welche nicht durch andere Träger gedeckt werden.