Aufgaben des Gemeinderats

Verfassung und Verwaltung der Stadt und damit auch die Aufgaben des Gemeinderats sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgelegt:

  • Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt Remseck am Neckar. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder der Gemeinderat ihm bestimmte Aufgaben überträgt. Der Oberbürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört.
  • Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der städtischen Bediensteten.
  • Eine Fraktion oder ein Sechstel der Stadträte kann in allen Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Oberbürgermeister den Gemeinderat unterrichtet, und dass diesem oder einem vom Gemeinderat bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird.
  • Jedes Mitglied des Gemeinderats kann an den Oberbürgermeister schriftlich oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündlich Anfragen über einzelne Angelegenheiten richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Auf der Grundlage der baden-württembergischen Gemeindeordnung, hat der Gemeinderat eine Hauptsatzung (PDF-Datei) erlassen, in der die nähere Kompetenzverteilung zwischen Gemeinderat und Oberbürgermeister speziell für Remseck am Neckar geregelt wird.
  • Die innere Ordnung der Arbeit des Gemeinderats ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats (PDF-Datei) geregelt.
Gemeinderat Neu 2020

Vorsitzender des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister.

Nachrichten aus dem Gemeinderat