Nachricht aus dem Gemeinderat
Gemeinderatssitzung vom 26. Juli 2022
TOP 1: Ausscheiden von Stadtrat Georg Strohmaier aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Stadtrat Georg Strohmaier gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wichtige Gründe für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegen und er deshalb mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar ausscheidet.
TOP 2: Nachrücken von Karin Gebauer-Pavokovic in den Gemeinderat
Der Gemeinderat stellt fest, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Georg Strohmaier keine Hinderungsgründe für das Nachrücken von Frau Karin Gebauer-Pavokovic in den Gemeinderat bestehen und sie als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags „CDU“ am 26.07.2022 in den Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar nachrückt.
TOP 3: Besetzung der Ausschüsse und Gremien nach Ausscheiden von Stadtrat Strohmaier
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung der Ausschüsse und sonstiger Gremien entsprechend dem Vorschlag der Fraktion „CDU“.
TOP 4: Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner stellen keine Fragen.
TOP 5: Fortführung des Stadtentwicklungskonzepts Remseck 2035
Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Stadtentwicklungskonzepts Remseck 2035 gemeinsam mit dem Büro Reschl zu.
TOP 6: Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik Remseck am Neckar 2021
Herr Michael Neuweiler, Leiter des Polizeireviers Kornwestheim, und Herr Matthias Lohn, Leiter des Polizeipostens Remseck, stellen die polizeiliche Kriminalstatistik der Stadt Remseck am Neckar 2021 vor.
TOP 7: Projektvorstellung "Adressen am Fluss"
Frau Dr. Christine Baumgärtner, Verband Region Stuttgart, und Herr Dr. Philipp Dechow, Hochschule für Technik Stuttgart, stellen das Projekt „Adressen am Fluss“ und eine Auswahl studentischer Entwürfe vor.
TOP 8: Verpflichtung des Oberbürgermeisters - Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Stadträtin Eisterhues wird vom Gemeinderat gewählt, die Vereidigung und Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dirk Schönberger nach § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2022 vorzunehmen.
TOP 9: Überplanmäßige Aufwendungen im Budget IuK 2021
Der Gemeinderat stimmt den im Haushaltsjahr 2021 enstehenden überplanmäßigen Aufwendungen im Budget IuK und der Deckung dieser durch das Budget Digitalisierung an Schulen zu.
TOP 10: Jubiläumsbäume - Neue Fläche zur Anpflanzung - Anpassung der Kosten
Der Gemeinderat beschließt die neue Fläche für die Anpflanzung weiterer Jubiläumsbäume und die Anpassung der Kosten auf 500 € pro Jubiläumsbaum.
TOP 11: Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/23
Der Gemeinderat stimmt dem Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/23 zu.
TOP 12: Satzung zur Änderung der Betreuungssatzung
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Betreuungssatzung zum 01.09.2022.
TOP 13: Personalgewinnung Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die freien Träger zukünftig auch Beschäftigte in der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) im Rahmen der Betriebskostenabrechnung anteilig geltend machen können.
TOP 14: Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln/Quergiebeln (Dachgaubensatzung)
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln/Quergiebeln – Dachgaubensatzung – der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar mit Begründung vom 26. Juli 2022. Die Verwaltung wird beauftragt, die o. g. Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu informieren. Es besteht während dieser Zeit die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen.
TOP 15: Projekt Westrandstraße/Westrandbrücke
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags für die Verkehrsanlagen, die Lärmschutzanlagen sowie die schalltechnischen Untersuchungen und Maßnahmen für die Leistungsphasen 1-2 in Höhe von 293.221,15 € und optional für die Leistungsphasen 3-4 in Höhe von 404.962,64 € an das Ingenieurbüro KREBS+KIEFER Service GmbH, Niederlassung Stuttgart.
TOP 16: 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar für den Bereich "Erlenrainweg 2. Planungsabschnitt"
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar für den Bereich "Erlenrainweg 2. Planungsabschnitt" und billigt den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 für den Bereich "Erlenrainweg 2. Planungsabschnitt". Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.
TOP 17: Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt"
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Erlenrainweg - 2. Planungsabschnitt" und billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes durchzuführen.
TOP 18: Bildung von Ermächtigungsüberträgen in der Jahresrechnung 2018
Der Gemeinderat stimmt der Bildung von Ermächtigungsüberträgen in der Jahresrechnung 2018 zu.
TOP 19: Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe 2022
Herr Heberle, Fachbereichsleiter Finanzen, informiert über den Erlass des Regierungspräsidiums und dass die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung sowie der Festsetzungen der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe genehmigt wurden.
TOP 20: Annahme von Zuwendungen
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendungen zu.
TOP 21: Stellenbesetzung für den Zweckverband Pattonville während der Sommerpause
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltungsleitung zur Nachbesetzung einer Stelle, soweit die Personalentscheidung weder vor der Sommerpause noch in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause behandelt werden kann.