Geflüchtete aus der Ukraine
Der Krieg in der Ukraine hat katastrophale Auswirkungen auf die Menschen des Landes. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk sind sehr viele Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Die Stadt Remseck am Neckar will und wird Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen.
Diese werden der Stadt über einen Verteilungsschlüssel vom Land zugeteilt. Wann und in welcher Zahl Geflüchtete der Stadt Remseck am Neckar zugewiesen werden, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Im Moment befinden sich bereits Kriegsflüchtlinge in selbst organisierten Unterkünften in Remseck am Neckar.
Derzeit gehen bereits zahlreiche Hilfsangebote für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen bei der Stadtverwaltung ein. Um die an vielen Stellen bereits geäußerte Hilfsbereitschaft der Remseckerinnen und Remsecker aufzugreifen, hat die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite einen Überblick über die Hilfsmöglichkeiten zusammengestellt.
Dort kann man Wohnraum oder Unterstützung bei der Begleitung im Alltag und bei Behördengängen melden. Wer dank seiner Sprachkenntnisse als Dolmetscher unterstützen möchte, kann dies ebenso dort eintragen oder auch andere individuelle Hilfsangebote unterbreiten.
Die Stadtverwaltung Remseck am Neckar baut derzeit die notwendigen Strukturen hierzu auf. In der aktuellen Situation sind Geldspenden an verschiedene international sowie in der Ukraine tätige Hilfsorganisationen am sinnvollsten, da diese Mittel unmittelbar vor Ort für Verpflegung, Unterkünfte oder medizinische Hilfe eingesetzt werden können.
Was können Sie derzeit tun?
Wenn Sie Geflüchtete bereits bei sich untergebracht haben oder selbst Geflüchteter sind, bitten wir Sie, sich bei der Stadt zu registrieren.
Geflüchtete müssen sich beim Einwohnermeldeamt/ Ausländerbehörde anmelden. Bitte senden Sie eine E-Mail an buergeramt(at)remseck.de mit allen Unterlagen und Kontaktdaten. Sie werden danach vom Bürgerbüro kontaktiert und erhalten einen Termin für die Anmeldung. Um sich anzumelden müssen Sie, persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Zudem müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und sich dort registrieren lassen, wenn sie einen Aufenthaltstitel oder Hilfsleistungen nach dem AsylbLG beantragen wollen (Geld- und Sachleistungen, Unterkunft). Ein Antrag auf Leistungen kann erst nach der Registrierung gestellt werden.
2. Hilfsangebote:
Schreiben Sie uns Ihre Hilfsangebote am besten per Mail (ukrainehilfe(at)remseck.de). Sagen Sie uns in Stichworten, was Sie anbieten möchten. Vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten: Mail oder Telefonnummer.
Was wird benötigt?
b) Auch Paten, die den neuen Geflüchteten als Wegweiser bei Alltagsprobleme helfen
c) oder Menschen, die Ukrainern oder Ukrainischen Kindern beim Spracherwerb helfen, sind gefragt.
c) Am wichtigsten ist, sie wissen es schon: WOHNRAUM.
Welche Aufenthaltsregeln gibt es für ukrainische Geflüchtete?
Genauere Auskünfte und viele weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamts Ludwigsburg.