Wir bieten Ihnen folgende Einrichtungen für die Schulkindbetreuung in Remseck am Neckar an: 

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Formulare und Informationen

Eintritt des Rechtsanspruchs

Es erfolgt eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Grundschulkinder der Klasse 1, dann ein jahrgangsweiser Aufbau bis Schuljahr 2029/2030. Ab dem 1. August 2029 besteht ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung (8 Stunden am Tag) für jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4.

SchuljahrKlassenstufe(n)
2026/20271
2027/20281+2
2028/20291+2+3
2029/20301+2+3+4


Umfang des Rechtsanspruchs

Der Rechtsanspruch besteht in den Schulwochen und in den Ferien an allen Werktagen mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und 20 Schließtagen. Er erstreckt sich auf 8 Stunden am Tag sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien.

Ob und in welchem Umfang der Rechtsanspruch wahrgenommen wird, entscheiden die Personensorgeberechtigten der Kinder. Es besteht keine Pflicht, Betreuungsangebote wahrzunehmen.

Erfüllung des Rechtsanspruchs

Der Rechtsanspruch kann abgedeckt werden durch Ganztagesgrundschulen oder (ergänzende) Betreuungsangebote von kommunalen und freien Trägern.

Geltendmachung des Rechtsanspruchs

Die erziehungsberechtigten Personen müssen künftig bis zum 15. März eines Jahres mitteilen, ob sie den Rechtsanspruch für das nächste Schuljahr geltend machen sprich ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen werden. Dies gilt sowohl für die Betreuung während der Schulzeit als auch in den Ferien.

Da uns bewusst ist, dass es in den Familien schwer umsetzbar ist, bereits bis 15. März festzulegen, welcher Betreuungsbedarf in den Pfingst- bzw. Sommerferien des folgenden Jahres besteht, wird die Abfrage für die Betreuung in den Ferien wie folgt aufgesplittet:

  • Bis 15. März: 
    Meldung des Betreuungsbedarfs für die Herbst-, Faschings- und Osterferien im kommenden Schuljahr
  • Bis 15. März des darauffolgenden Jahres:
    Meldung des Betreuungsbedarfs für die Pfingst- und Sommerferien 

In den Winterferien bzw. über den Jahreswechsel sind die Einrichtungen geschlossen.

Im Jahr 2026 wird einmalig von der Stichtagsregelung 15.03. abgewichen. Sie können den Rechtsanspruch dieses Jahr ab 30.03.2026 geltend machen bzw. Ihr Kind vom 30.03.2026 – 19.04.2026 online anmelden.

Nach Auswertung der Bedarfsumfrage und Festlegung der künftigen Betreuungszeiten in den einzelnen Schulkindbetreuungen, können Sie Ihr/e Kind/er über ein neues Online-Verfahren mit den gewünschten Modulen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass es, da ein neues Betreuungssystem eingeführt wird, unbedingt notwendig ist, dass alle Kinder der Klassen 1 – 4 NEU angemeldet werden.

Die Online-Anmeldung wird ab 30.03.2026 freigeschaltet. Ihre Anmeldung muss bis zum 19.04.2026 eingegangen sein.

Die Anmeldung zur Schulkindbetruung finden Sie hier.


Ihre Ansprechpartnerin für die Schulkindbetreuung:

E-Mail an schulkindbetreuung(at)remseck.de