Die Stadt Remseck am Neckar ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für stadt-remseck.de.
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 13. November 2023 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25. November 2025 überprüft.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Herr Philipp Weber
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Telefon: 07146 2809-3010
E-Mail: presse(at)remseck.de
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Herrn Weber wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Stadt Remseck am Neckar nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.