Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für 12 Monate beträgt 200 EUR. Auch für jeden weiteren Ausweis eines Betriebs wird diese Gebühr fällig. Für den Nachtrag bzw. die Änderung von Kennzeichen an bereits ausgestellten Ausweisen beträgt die Gebühr 15 EUR.
Ausnahmegenehmigungen des Handwerkerparkausweises:
Der kreisweit gültige Handwerkerparkausweis ermöglicht handwerklich tätigen Betrieben für ihre Einsätze vor Ort das Parken
Die Straßenverkehrsordnung wird durch den Handwerkerparkausweis nicht außer Kraft gesetzt. Durch abgestellte Fahrzeuge dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet oder behindert werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss stets sichergestellt sein. Es gelten die Nutzungsbedingungen auf dem Genehmigungsschreiben.