Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweis im Landkreis Ludwigsburg

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Kopie der Handwerkskarte, der IHK-Mitgliedsbescheinigung oder der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen.
  • Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigsburg beantragen den Handwerkerparkausweis bei derjenigen Straßenverkehrsbehörde, die für ihren Betriebssitz bzw. die entsprechende Niederlassung zuständig ist. Unternehmen aus benachbarten Landkreisen beantragen den Ausweis am Ort des ersten Einsatzes im Landkreis Ludwigsburg. 

Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für 12 Monate beträgt 200 EUR. Auch für jeden weiteren Ausweis eines Betriebs wird diese Gebühr fällig. Für den Nachtrag bzw. die Änderung von Kennzeichen an bereits ausgestellten Ausweisen beträgt die Gebühr 15 EUR.

Ausnahmegenehmigungen des Handwerkerparkausweises:
Der kreisweit gültige Handwerkerparkausweis ermöglicht handwerklich tätigen Betrieben für ihre Einsätze vor Ort das Parken

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten (öffentlicher Straßenraum) ohne Entrichtung von Parkgebühren
  • auf öffentlichen Parkplätzen ohne Beachtung der Höchstparkdauer (außer Kurzparkzonen unter 30 Minuten)
  • in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot
  • in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
  • in Bereichen mit Bewohnerparken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • sofern in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht.
  • Die Ausnahmegenehmigung gilt für auf dem Ausweis aufgeführte Fahrzeuge für die Dauer des Einsatzes vor Ort, ausschließlich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr. 

Die Straßenverkehrsordnung wird durch den Handwerkerparkausweis nicht außer Kraft gesetzt. Durch abgestellte Fahrzeuge dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet oder behindert werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss stets sichergestellt sein. Es gelten die Nutzungsbedingungen auf dem Genehmigungsschreiben.