Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0:00 und 22:00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.