Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Für das Einrichten einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.
Es gibt Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bestimmte Anordnungen einholen. Die Anordnungen muss die entsprechende ausführende Baufirma einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.