Familienpass Remseck am Neckar beantragen
Seit September 2007 gibt es den Remsecker Familienpass, der einen Beitrag für ein kinder- und familienfreundliches Remseck darstellt.
Sachbearbeitung
Fachgruppe Kinderbetreuung
Antragsberechtigt sind:
Mitzubringen ist der Wohngeldbescheid bzw. der Bescheid über Kinderzuschlag und/oder der ALG II Bescheid oder Bescheid nach § 2 AsylbLG. Wenn das Landratsamt Ludwigsburg teilweise Kosten übernimmt, muss auch der Sozial- bzw. Jugendhilfebescheid mitgebracht werden.
Die Leistungen der Stadt Remseck am Neckar für den Familienpass sind freiwillig – es besteht kein Rechtsanspruch.
Ermäßigungen
Familienpassinhaber erhalten folgende Ermäßigungen in Remsecker Einrichtungen:
In der Regel ist der Familienpass ein Jahr oder für die Dauer des Wohngeldbescheids gültig. Die Gültigkeit entfällt während der Laufzeit, wenn der Grund der Berechtigung wegfällt.
Bei Neuausstellung eines städtischen Familienpasses werden die Vergünstigungen ab dem 1. des Folgemonats gewährt. Für die Ermäßigung des Kindergartenbeitrages kann von der Fachgruppe Kinderbetreuung eine abweichende Entscheidung getroffen werden.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Städtische Familienpass verlängert werden, wenn die notwendigen Bescheinigungen unverzüglich vorgelegt werden.
Fachgruppe Kinderbetreuung, Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08:15 – 14:00 Uhr
Telefon: +49 7146 2809-2522
E-Mail: handan.adsalmis@remseck.de