Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.
abhängig von der Einrichtung
die Anmeldung muss spätestens zum 15. Februar vorliegen, um bei der Platzvergabe für das folgende Betreuungsjahr (September bis August) berücksichtigt zu werden.