Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel sowie
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Die Beantragung der Urkunde (Voraussetzung: Lebenspartnerschaft wurde in Remseck am Neckar begründet) kann auf folgendem Weg erfolgen:

  • online über unseren Urkundenbestellassistenten (siehe oben)
  • persönlich oder
  • per E-Mail (standesamt@remseck.de).

Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen Ausweis beim Amt vorlegen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20,00 EUR