Verpflichtungserklärung (Einladung)

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung beantragen.

Durch Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für sämtliche im Bundesgebiet während des Aufenthaltes anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für evtl. erforderliche medizinische Versorgung, aufzukommen. Deshalb muss seitens der Ausländerbehörde die Leistungsfähigkeit des Gastgebers geprüft werden.

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigt:

-          Ausgefüllter und unterschriebener Antrag

-          Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (z. B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Mieteinnahmen,....

            bei Selbstständigen: Bescheinigung über das monatliche Nettoeinkommen und aktueller Steuerbescheid)

-          Reisepass oder Personalausweis des Verpflichtungsgebers sowie des Gastes

Bitte lassen Sie uns die Unterlagen mit Ihrer telefonischen Erreichbarkeit entweder per E-Mail (abh@remseck.de) oder postalisch zukommen. Nach Prüfung der Unterlagen wird mit Ihnen telefonisch ein Termin für die Abholung der Verpflichtungserklärung vereinbart. Die Abholung kann nur persönlich durch den Verpflichtungsgeber erfolgen. Die Gebühr wird ab Antragstellung fällig und beträgt 29,00€. Die Gebühr ist bei Abholung der Verpflichtungserklärung zu entrichten. Wird die Verpflichtungserklärung nicht abgeholt oder kann diese aufgrund fehlender Bonität nicht ausgestellt werden, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken