
Brenner, Armin
Leitung
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Neben den städtebaulichen Entwicklungskonzepten und deren Auswirkung auf einzelne Bebauungsplangebiete gibt es zudem bauordnungsrechtliche Belange, die einer gesamtstädtischen Regelung bedürfen. Für diesen Zweck können Kommunen in der Regel sogenannte örtliche Bauvorschriften in Form von Satzungen erlassen. Folgende Satzungen und Leitlinien hat der Gemeinderat in diesem Zusammenhang beschlossen.

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Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Leitung
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung

Bauverständiger
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung

Stadtplanerin
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