Entlang des stark frequentierten Remstalwegs auf der Gemarkung Remseck am Neckar befinden sich zahlreiche Bäume in waldähnlichen Strukturen. Durch die natürliche Entwicklung ehemaliger Weinbergflächen hat sich insbesondere ein hoher Anteil an Eschen gebildet, die derzeit im Landkreis Ludwigsburg stark vom Eschentriebsterben betroffen sind. Dadurch kann die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume stark beeinträchtigt sein. Um Gefahren für Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger zu vermeiden, muss die Verkehrssicherheit des Baumbestands in einem etwa 30 Meter breiten Korridor entlang des Wegs gewährleistet sein.

Die Stadt Remseck am Neckar lässt die Bäume auf ihren Grundstücken in den kommenden Wochen durch einen Baumsachverständigen kontrollieren. Dabei werden erforderliche Maßnahmen wie Totholzentfernung, Herstellung des Lichtraumprofils oder Baumfällungen festgelegt. Ergänzend prüfen Ökologen den Baumbestand und bestimmen, welche artenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Umsetzung zu beachten sind.

Nach Abschluss der Untersuchungen beantragt die Stadt, gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Ludwigsburg, die erforderliche Befreiung beim Regierungspräsidium Stuttgart. Die Maßnahmen auf städtischen Grundstücken sollen voraussichtlich Anfang Januar 2027 genehmigt und anschließend durch ein Fachunternehmen bis Ende Februar 2027 umgesetzt werden.

Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Die Stadt Remseck am Neckar weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer/innen, sei es als Alleineigentümer/in oder als Miteigentümer/in, grundsätzlich für die Verkehrssicherheit der Bäume auf ihren Grundstücken selbst verantwortlich sind. Dies gilt insbesondere für Bäume, die an öffentliche Wege, oder andere öffentlich zugängliche Flächen angrenzen. Der Baumbestand ist regelmäßig zu kontrollieren. Bei Anzeichen für Schäden oder eine eingeschränkte Stand- und Bruchsicherheit sollte eine fachkundige Person hinzugezogen werden. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind rechtzeitig zu veranlassen.

Vor der Durchführung von Maßnahmen ist zu prüfen, ob naturschutzrechtliche Vorgaben gelten und eine Genehmigung oder Befreiung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Grundstücke im Naturschutzgebiet „Unteres Remstal“. Die erforderliche Genehmigung ist beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 55 – Naturschutzrecht, zu beantragen. Dabei sind die Belange des Arten- und Naturschutzes zu berücksichtigen. Es wird daher empfohlen, notwendige Genehmigungen frühzeitig einzuholen.

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 55 – Naturschutzrecht

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Telefonnummer: 0711 904-0

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de

Die Maßnahmen sind unter Beachtung der geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben und in der zulässigen Winterschnittperiode vom 1. Oktober bis Ende Februar des jeweiligen Jahres durchzuführen. Insbesondere sind die gesetzlichen Einschränkungen für Gehölzschnitt und Baumfällungen zu beachten.

Werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, können im Schadensfall Schadenersatzansprüche und bei Personenschäden weitere rechtliche Konsequenzen entstehen.

Anfallendes Holz ist vom Grundstück zu entfernen oder so auf dem Grundstück zu lagern, dass keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entsteht.

Redaktion

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit