§ 20a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) schreibt folgendes vor:
(1) Wichtige Gemeindeangelegenheiten sollen mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohnerversammlung anberaumen.
Die Einwohnerversammlung fördert die direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerschaft, denn hier werden die Remseckerinnen und Remsecker über das Stadtgeschehen informiert und es wird über wichtige kommunale Angelegenheiten gesprochen.
Sie sind herzlich eingeladen!
Am 8. November 2023 fand die allgemeine Einwohnerversammlung in der Stadthalle statt. Gemeinsam präsentierten Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Erster Bürgermeister Jo Triller und Baubürgermeisterin Birgit Priebe der Einwohnerschaft einige interessante Themen.
Am 08.11.2023 um 19 Uhr in der Stadthalle, Marktplatz 3

Geschäftsstelle Gemeinderat
Fachgruppe Zentrale Steuerung, Organisation, Fachgruppe Archiv, Registratur, Museen +1 Weitere