Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (sogenannter "Vorbereitender Bauleitplan") stellt in den Grundzügen die städtebauliche Ordnung und die allgemeine Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar.

Aus dem Flächennutzungsplan (FNP) sind die Bebauungspläne zu entwickeln. Seine Darstellungen sind nur für die Kommune und alle sonstigen Behörden verbindlich - nicht aber für die Bürgerschaft direkt.

Unter anderem werden im FNP dargestellt: Größe sowie Art und Maß der baulichen Nutzung von Bauflächen und Baugebieten, das Netz der Hauptverkehrsstraßen und des Schienenverkehrs, Standorte für Einrichtungen der Infrastruktur, die Grün- und Landschaftsstruktur sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Der aktuelle Flächennutzungsplan 2015 wurde nach erfolgter Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart durch öffentliche Bekanntmachung am 23.02.2006 wirksam.

Aufgrund zum Teil geänderter städtebaulicher Zielsetzungen in einzelnen Teilbereichen des Stadtgebiets wurde der FNP seit seinem Wirksamwerden bereits in mehreren förmlichen Änderungsverfahren geändert bzw. im Zusanmmenhang mit beschleunigten Bebauungsplanverfahren nachträglich berichtigt.

Nachfolgend sind die bereits abgeschlossenen, aufgehobenen und laufenden Änderungsverfahren zum FNP 2015 aufgelistet:

1. Änderung: "Feuerwehrhaus Rechts des Neckars", Feststellungsbeschluss am 14. Dezember 2010

2. Änderung: "Nördlich Brunnenstraße", Aufhebungsbeschluss am 25. Juli 2017

3. Änderung: "Steinbößer", Feststellungsbeschluss am 20. November 2018

4. Änderung: "Erlenrainweg", Aufstellungsbeschluss am 26. Juli 2022

5. Änderung: "Römerweg", Aufstellungsbeschluss am 28. März 2023

Laufende Verfahren

Sofern Informationen zu aktuellen bzw. derzeit im Verfahren befindliche Flächennutzungsplanverfahren vorhanden sind, können Sie hier aufgerufen werden.


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