Brenner, Armin
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Neben den städtebaulichen Entwicklungskonzepten und deren Auswirkung auf einzelne Bebauungsplangebiete gibt es zudem bauordnungsrechtliche Belange, die einer gesamtstädtischen Regelung bedürfen. Für diesen Zweck können Kommunen in der Regel sogenannte örtliche Bauvorschriften in Form von Satzungen erlassen. Folgende Satzungen und Leitlinien hat der Gemeinderat in diesem Zusammenhang beschlossen.
Leitung
Fachbereich Bauverwaltung, Stadtplanung, Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, Fachgruppe Liegenschaften +2 Weitere
Bauverständiger
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung
Stadtplanerin
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung