Entsprechend dem Feuerwehrgesetz hat die Feuerwehr Gefahren für den Einzelnen und das Gemeinwesen abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnliche Ereignisse entstehen. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistung
- Abwehrender Umweltschutz
- Vorbeugender Brandschutz mit den Gebieten Brandschutzprüfung / Brandverhütung
- Feuersicherheitswachdienst
- Gefahrenvorbeugung
- Brandschutzaufklärung und Aufgaben im Bevölkerungsschutz sowie die
- Geschäftführung für den Verwaltungsstab (Stab für außergewöhnliche Ereignisse SAE)