Schornsteinfeger

Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet landesweit über die Besetzung von insgesamt 926 Kehrbezirken. Die Landratsämter und Stadtverwaltungen der Stadtkreise sind zuständig für die Einteilung der Kehrbezirke.
 
Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den zuständigen Schornsteinfegerbetrieb (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) reinigen und überprüfen zu lassen.
 
Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
 
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

  • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte

Für folgende hoheitliche Aufgaben müssen Sie weiterhin den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin beauftragen:

  • Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
  • Feuerstättenschau: Innerhalb von sieben Jahren meldet sich der Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin zwei Mal wie gewohnt von sich aus bei Ihnen.
  • Führung des Kehrbuches

Im Bereich der Schornsteinfeger wird die Stadtverwaltung Remseck am Neckar grundsätzlich erst dann tätig, wenn die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel nicht innerhalb der von ihm festgesetzten Frist behoben worden sind und ihm die Erledigung mitgeteilt worden ist. Erst dann werden die nicht erledigten Mängelberichte an die Baurechtsbehörde der Stadt Remseck am Neckar weitergeleitet. Von dort erhalten die Grundstückseigentümer zunächst eine kostenfreie Aufforderung mit erneuter Fristsetzung, bis wann die Mängel behoben werden müssen. Erst dann folgen weitere Anschreiben und Anordnungen, die jeweils mit Gebühren verbunden sind.
 
Grundsätzlich gilt jedoch: Die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel sind innerhalb der von ihm gesetzten Frist vom Eigentümer des betroffenen Gebäudes bzw. der Wohnung zu beheben und dies ist dem Schornsteinfeger mitzuteilen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich, eine Vergabe an eine Fachfirma befreit also nicht von der Pflicht, die Erledigung mitzuteilen.

Die Stadt Remseck am Neckar ist in verschiedene Kehrbezirke aufgeteilt, die von den nachfolgenden Bezirksschornsteinfegern betreut werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Durch die Eingabe von Ort und Straße auf dieser Seite, finden Sie auch die genaue Zuständigkeit für Ihr jeweiliges Gebäude.

Alle Kehrbezirke

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Heiko Frank

Robert-Bosch-Straße 33
74182 Obersulm

Telefon: +49 7134 916984
Mobil: +49 176 10052546
E-Mail: info(at)hf-schornsteinfegermeister.de

Bereich:

  • Stadtteil Hochdorf
  • Stadtteil Hochberg
  • Stadtteil Neckarrems – östliches Teilgebiet
  • entlang des Neckars bis zur Einmündung der Rems, entlang der Rems, bzw. der Landesstraße 1142 bis zur Markungsgrenze Waiblingen.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Harald Schulz

Zeppelinstraße 8
70806 Kornwestheim

Telefon: +49 7154 853366-6
Mobil: +49 151 625 017 23
E-Mail: h.schulz(at)feger-schulz.de

Bereich:

  • Stadtteil Pattonville

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Bernhard Renner

Pfaffenmühlweg 68
74613 Öhringen

Telefon: +49 7941 960758
Mobil: +49 174 5248561
E-Mail: bs.renner(at)t-online.de

Bereich:

  • Stadtteil Aldingen gesamt
  • Stadtteil Neckarrems – westliches Teilgebiet
  • Landesstraße L 1197, Fellbacher Straße, Am Remsufer Nr. 2 bis 42, Milchgasse, Postgasse, Mühlstraße Nr. 3 bis 33, Remweg Nr. 2 und 3, Hintere Straße Nr. 2, 8 und 10, zurück zum Ausgangspunkt.
  • Stadtteil Neckargröningen begrenzt durch Neckar, Rainwiesen bis Markungsgrenze

Ihr Ansprechpartner: