Greiner, Jörg
Bauverständiger
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung
Das Regierungspräsidium Stuttgart entscheidet landesweit über die Besetzung von insgesamt 926 Kehrbezirken. Die Landratsämter und Stadtverwaltungen der Stadtkreise sind zuständig für die Einteilung der Kehrbezirke.
Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht durch den zuständigen Schornsteinfegerbetrieb (bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) reinigen und überprüfen zu lassen.
Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2013 kommt der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin nicht mehr unaufgefordert.
Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:
Für folgende hoheitliche Aufgaben müssen Sie weiterhin den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin beauftragen:
Im Bereich der Schornsteinfeger wird die Stadtverwaltung Remseck am Neckar grundsätzlich erst dann tätig, wenn die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel nicht innerhalb der von ihm festgesetzten Frist behoben worden sind und ihm die Erledigung mitgeteilt worden ist. Erst dann werden die nicht erledigten Mängelberichte an die Baurechtsbehörde der Stadt Remseck am Neckar weitergeleitet. Von dort erhalten die Grundstückseigentümer zunächst eine kostenfreie Aufforderung mit erneuter Fristsetzung, bis wann die Mängel behoben werden müssen. Erst dann folgen weitere Anschreiben und Anordnungen, die jeweils mit Gebühren verbunden sind.
Grundsätzlich gilt jedoch: Die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel sind innerhalb der von ihm gesetzten Frist vom Eigentümer des betroffenen Gebäudes bzw. der Wohnung zu beheben und dies ist dem Schornsteinfeger mitzuteilen. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich, eine Vergabe an eine Fachfirma befreit also nicht von der Pflicht, die Erledigung mitzuteilen.
Die Stadt Remseck am Neckar ist in verschiedene Kehrbezirke aufgeteilt, die von den nachfolgenden Bezirksschornsteinfegern betreut werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg. Durch die Eingabe von Ort und Straße auf dieser Seite, finden Sie auch die genaue Zuständigkeit für Ihr jeweiliges Gebäude.
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Heiko Frank
Robert-Bosch-Straße 33
74182 Obersulm
Telefon: +49 7134 916984
Mobil: +49 176 10052546
E-Mail: info(at)hf-schornsteinfegermeister.de
Bereich:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Harald Schulz
Zeppelinstraße 8
70806 Kornwestheim
Telefon: +49 7154 853366-6
Mobil: +49 151 625 017 23
E-Mail: h.schulz(at)feger-schulz.de
Bereich:
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Bernhard Renner
Pfaffenmühlweg 68
74613 Öhringen
Telefon: +49 7941 960758
Mobil: +49 174 5248561
E-Mail: bs.renner(at)t-online.de
Bereich:
Bauverständiger
Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung