Seit Juni 2023 unterhält die Stadt Remseck am Neckar ein kommunales Förderprogramm und bezuschusst Haushalte beim Kauf und der Installation von Stecker-Solaranlagen. Im Jahr 2023 haben insgesamt knapp 43 Haushalte in Remseck am Neckar den Zuschuss erhalten. Nachdem der Gemeinderat die Fortsetzung des Förderprogramms für Stecker-Solaranlagen in Remseck am Neckar beschlossen hat, werden die Förderrichtlinien und das Antragsverfahren angepasst und ab 01.05.2024 ist eine Antragstellung möglich. Die Förderung erfolgt nach einer Sozialstaffelung, in dem die Fördersumme je Haushalt auf 100 € und für Empfänger mit Wohngeld oder einer Eigentumsfinanzierung BW – Basisförderung auf 200 € festgesetzt wird.

Steckersolar-Anlagen oder auch Balkonkraftwerke genannt, bieten eine kostengünstige und umwelt-freundliche Möglichkeit, erneuerbare Energien zu erzeugen und den eigenen Strombedarf zu reduzieren.

2024 lohnt sich der Kauf eines Balkonkraftwerks gleich aus mehreren Gründen. Die Strompreise sind nach wie vor auf hohem Niveau. Jede Kilowattstunde, die stattdessen aus der Stecker-Solaranlage verbraucht wird, spart also Geld.

Die Politik macht Balkonkraftwerke 2024 voraussichtlich noch attraktiver – mit dem sogenannten Solarpaket sollen im Laufe des Jahres einige Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen. Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke soll von bislang 600 Watt auf künftig 800 Watt angehoben werden. Außerdem soll die Anmeldung beim Netzbetreiber künftig entfallen. Zudem soll sich der Netzbetreiber alleinverantwortlich um die Installation eines modernen Stromzählers kümmern, falls erforderlich. Auch wenn der neue Zähler noch nicht installiert ist, darf die Stecker-Solaranlage bereits angeschlossen und betrieben werden.

Es werden nur Stecker-Solaranlagen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft wurden, gefördert. Mit der Auftragserteilung an einen Handwerksbetrieb gilt die Maßnahme bereits als begonnen!

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, dem Antragsverfahren und den einzureichenden Nachweisunterlagen werden rechtzeitig vor Start des Förderprogramms 2024 über die Homepage und der Remseck Woche bekannt gegeben.

Redaktion

Assistenz Bürgermeisterin