Der Landesfamilienpass ermöglicht Kindern und ihren Familien auch 2024 wieder vergünstigten oder kostenfreien Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Die Auswahl reicht dabei vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europa-Park in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos im Bürgerbüro beantragen. Bitte legen Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Nachweise, z.B. Kindergeldnachweis, Schwerbehindertenausweis, Bescheid usw. vor. Falls Sie bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind und die neuen Gutscheinkarten abholen möchten, legen Sie bitte zusätzlich den Landesfamilienpass vor.

Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Mit der Änderung können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass gibt es unter www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass

Redaktion

Fachgruppe Bürgerbüro, Standesamt