Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger vom 19.03.2024

Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger der Stadt Remseck am Neckar, Fassung vom 19.03.2024

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2024 gemäß § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Fassung vom 19.03.2024) beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger vom 25.09.2018 außer Kraft.

Öffentliche Bekanntmachung vom 21.03.2024

Inhalt: siehe Download

Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.