Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024

Nachrichten aus dem Gemeinderat, Bürgerbeteiligung, Städtische Nachrichten

Neues aus dem Gemeinderat

TOP 2: Ortsdurchfahrt Hochberg - Vorstellung der erarbeiteten Verkehrssimulationen - Weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Planung entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Maßnahmen weiter zu verfolgen: Netzunterbrechung in der Küferstraße/Bergstraße, Ausbau der nördlichen Busbucht am Adlerplatz in ein Buskap, weitere Fußgängersignalanlage beim Alexandrinenplatz, Versatz der Fußgängerampel am Adlerplatz. Der Ausbau der nördlichen Busbucht am Alexandrinenplatz in ein Buskap wird abgelehnt. Die Abstimmung mit dem Landkreis sowie die Kostenermittlung werden durchgeführt.

TOP 3: Radverkehrskonzept für die Große Kreisstadt Remseck am Neckar - Beratung und Beschlussfassung über die Radverkehrsführung der Maßnahme M20 (Neckarstraße)

Der Gemeinderat stimmt als Grundlage für die Realisierung der Radverkehrsführung der Maßnahme M20 (Neckarstraße) für den Teilabschnitt zwischen der Einmündung der Neckarstraße in die Landesstraße L 1100 und der Mittelinsel beim Lidl entsprechend dem Radverkehrskonzept zu. Die weiteren Abschnitte werden bis auf weiteres zurückgestellt.

TOP 4: Erschließung des Baugebietes Hofweingarten

Der Gemeinderat vergibt den Gesamtauftrag zur Erschließung des Wohnbaugebiets "Hofweingarten" im Stadtteil Hochberg mit einem Auftragsvolumen für den Straßenbau in Höhe von 181.956,90 € (brutto) an die Firma Lutz Krieg GmbH aus Möglingen. Der Gemeinderat stimmt der Finanzierung der fehlenden Mittel in Höhe von 30.000 € im Jahr 2024 über die Nachtragsliste zu.

TOP 5: Bebauungsplan "Östlich Marbacher Straße" im Stadtteil Neckarrems

Der Gemeinderat beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungstabelle und billigt den Entwurf über das Gesamtgebiet des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Östlich Marbacher Straße" (1. und 2. Planungsabschnitt) sowie den Entwurf über den 1. Planungsabschnitt des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Östlich Marbacher Straße". Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung zum 1. Planungsabschnitt des Bauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Östlich Marbacher Straße - 1. Planungsabschnitt" sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung zum Gesamtgebiet des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Östlich Marbacher Straße" sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung zum Gesamtgebiet des Bebauungsplanes erst dann durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange davon zu benachrichtigen, sobald die im 2. Planungsabschnitt vorzunehmenden Nachbeurkundungen zu den Kaufverträgen abgeschlossen sind.

TOP 6: Satzung zur Änderung der „Polizeiverordnung der Stadt Remseck am Neckar zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)

Der Gemeinderat beschließt die Polizeiverordnung der Stadt Remseck am Neckar zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) vom 15.12.2020, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27.04.2021, wird wie folgt zu ergänzen: „Soweit die Rechtsverordnung der Stadt Remseck am Neckar über die Ausweisung einer Wildschutzzone in der Stadt Remseck am Neckar vom 30.01.2024, die am 01.02.2024 in Kraft getreten ist, etwas anderes regelt als die vorliegende Verordnung, tritt die vorliegende Verordnung dahinter zurück.“.

TOP 7: Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger der Stadt Remseck am Neckar

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger der Stadt Remseck am Neckar, wie in der Anlage der Sitzungsunterlagen dargestellt.

TOP 8: Annahme von Zuwendungen

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendungen zu.