Am 09. Juni 2024 finden in Remseck am Neckar vier wichtige Wahlen statt:

  • Europawahl
  • Regionalwahl
  • Kreistagswahl
  • Gemeinderatswahl

Für die Europawahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:

  • ich das 16. Lebensjahr vollendet habe und
  • ich über die deutsche oder eine andere EU Staatsbürgerschaft verfüge und
  • ich in Deutschland wohne und mich darüber hinaus seit mindestens 3 Monaten in der EU aufhalte.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich eine Stimme für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgeben.

Für die Regionalwahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:

  • ich das 16. Lebensjahr vollendet habe und
  • ich über die deutsche Staatsbürgerschaft verfüge und
  • ich seit mindestens drei Monaten in der Region Stuttgart wohne oder nach einem früheren Wegzug aus dem Verbandsgebiet Stuttgart innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen bin.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich eine Stimme für die Abgeordneten der Regionalversammlung abgeben.

Für die Kreistagswahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:

  • ich das 16. Lebensjahr vollendet habe und
  • ich über die deutsche oder eine andere EU Staatsbürgerschaft verfüge und
  • ich seit mindestens drei Monaten im Landkreis Ludwigsburg wohne oder nach einem früheren Wegzug aus dem Landkreis Ludwigsburg innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen bin.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich 5 Stimmen für die Anzahl der Abgeordneten im Wahlkreis 14 abgeben. Der Wahlkreis umfasst die Stadt Remseck am Neckar und die Gemeinde Affalterbach. Der Wahlkreis ist nicht zu verwechseln mit dem Landkreis!

Für die Gemeinderatswahl bin ich als Remsecker Bürgerin oder Bürger wahlberechtigt, wenn:

  • ich das 16. Lebensjahr vollendet habe und
  • ich über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfüge und
  • ich seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet Remseck am Neckar wohne oder nach einem früheren Wegzug aus Remseck innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen bin.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf ich 26 Stimmen für die Gemeinderäte der Stadt Remseck am Neckar abgeben.

Sie haben Fragen? Wir beantworten Sie gerne!

Alle weiteren Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024 finden Sie hier

Redaktion

Stabsstelle Bürgerbeteiligung